Kaum hat die Schule nach den Weihnachtsferien wieder angefangen, verlagern 26 Schüler/innen der Stufe 12 ihren Unterricht ins Ahrntal/Südtirol, wo in kompakter Form der Sportunterricht in der Sportart Skifahren ansteht. Der Wechsel des Fahrttermins in den Januar ist eine Konsequenz aus der Umgestaltung des Fahrtenkonzepts für die G8GTS-Jahrgänge. Die Schüler/innen haben bereits vor den Weihnachtsferien ihre Halbjahreszeugnisse bekommen und starten nun in ihre letzten Monate in der Schule. Durch den frühen Termin wird die Vorbereitung auf das Abitur nicht beeinträchtigt.
Für den Skiunterricht sind in diesem Jahr Frau Fröhlich, Herr Zozmann und Herr Breitbach verantwortlich und bei den zur Zeit gegebenen hervorragenden Schneeverhältnissen hoffen sie auf gute Lernfortschritte, denn natürlich steht am Ende eine Leistungsüberprüfung an. Diese konnte in der Vergangenheit aber auch von Anfänger/innen souverän bewältigt werden. Bei all dem soll der Spaß an der Bewegung und die Freude an den Erfolgserlebnissen in der herrlichen Bergwelt aber nicht zu kurz kommen. Für die Fahrt wurde ein Blog unter der Adresse gikski2018.blogspot.de eingerichtet, über den man - sofern das Internet im Kreuzwirt mitspielt - täglich Eindrücke vom Ablauf der Fahrt bekommen kann.
MÄHREN. „Vor dem Krieg war es in Syrien egal, welche Religion man hat“, sagt Yahya Alrefaai. Seit Februar 2016 lebt er in Mähren. Erst war er allein. Die Familie, seine Frau Amina, seine Kinder Amur (12), Mlak (11) und Nouran waren in Damaskus zurückgeblieben. Für die Flucht des Vaters hatte die Familie fast ihr ganzes Hab und Gut verkauft: das Haus, das Auto, den Schmuck. Geblieben war nur das Allernötigste. Doch das kleine Dorf hat ihn herzlich aufgenommen. Sogar Geld wurde gesammelt, damit die Familie nachkommen konnte und zusammengeführt werden konnte. Über den Libanon sind sie dann nach einem halben Jahr mit dem Flugzeug nach Frankfurt gekommen. Kaum waren die Kinder drei Tage da, konnten sie auch schon in die Schule gehen: nach Herschbach in die Grundschule und nach Salz in die Realschule plus. Schnell haben sie Freunde gefunden. Die beiden Mädchen machen beim Jugendrotkreuz in Meudt mit. Schnell haben sie die deutsche Spache gelernt. Yahya hat den deutschen Führerschein gemacht und kann jetzt als Produktionshelfer bei der Firma Schütz in Selters arbeiten. In Syrien hat er mehrere Tätigkeiten gleichzeitig gemacht: zum Beispiel als Landwirtschaftshelfer, aber auch als Pizzabäcker.
Montabaur (ots) - Unter dem Motto "Mit Realschulabschluss in den Streifenwagen" informieren die Einstellungsberater des Polizeipräsidiums Koblenz am Dienstag, 16. Januar 2018, ab 18:00 Uhr in der Anne-Frank-Realschule Plus Montabaur über die Bewerbungsvoraussetzungen, das Auswahlverfahren, den Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung" an der HBFS in Lahnstein, - das Studium sowie die beruflichen Perspektiven bei der Polizei Rheinland-Pfalz und haben die passenden Antworten auf alle Fragen rund um den Polizeiberuf.
Schülerinnen und Schülern mit Sekundarabschluss I bietet der Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung" die Möglichkeit, in zwei Jahren die Fachhochschulreife zu erwerben und damit die Voraussetzung zum anschließenden Fachhochschulstudium bei der Polizei Rheinland-Pfalz zu erlangen.
Betzdorf (ots) - Nachdem es in einem asiatischen Imbiss in der Bismarckstraße 2 am Samstag, 06.01.2018, gegen 18:30 Uhr zu einer Sachbeschädigung an der Eingangstür gekommen war, informierten die Inhaber die Polizei. Während der Sachverhaltsaufnahme kam der stark alkoholisierte Täter, ein 39-jähriger Mann mit Wohnsitz im selben Gebäude, zum Tatort zurück und widersetzte sich massiv den notwendigen Maßnahmen der Polizei. Er war hochgradig aggressiv, nicht zu beruhigen und trat mit Springerstiefeln mehrfach nach den eingesetzten Polizisten, die zunächst lediglich seine Personalien feststellen wollten. Der Gewaltexzess war nur durch den gezielten Einsatz von Pfefferspray und die dadurch erst möglich gewordene Fesselung des Beschuldigten in den Griff zu bekommen. Nach einer ärztlichen Untersuchung und einer richterlich angeordneten Blutprobe verbrachte er die Nacht im Gewahrsam der Polizeiinspektion Betzdorf. Gegen den Täter wird nun wegen mehrerer Straftaten ermittelt, unter anderem tätlicher Angriff auf Polizeibeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.