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Selbstbestimmung bis zum Tod
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in Ihrer krankheitsbedingten Situation nicht mehr äußern können. Doch die Fragestellungen zur Erstellung einer Patientenverfügung sind intim, individuell und komplex. Was sollte ich bei der Erstellung beachten? Wer entscheidet wann? Wird der Arzt sich an meine Wünsche halten? Beatmung ja – künstliche Ernährung nein? Viele dieser Fragen können belastend und überfordernd sein und vielleicht dazu führen, dass eine wichtige Patientenverfügung nie erstellt wird.

Als Reiner Meutsch im Jahr 2009 seine Stiftung FLY & HELP gründete, hatte er ein Ziel: den Bau von 100 Schulen innerhalb von 20 Jahren. Nun konnte bereits nach 13 Jahren die 600. Schule eröffnet werden. Dazu reiste eine Delegation in das entlegene Kaokoveld im Norden Namibias, wo für die Kinder des Volkes der Ovahimba ein Platz zum Lernen und Leben geschaffen wurde.
Reiner Meutsch aus Kroppach im Westerwald ist es wichtig, dort zu helfen, wo die Not am größten ist. Daher unterstützt seine Stiftung FLY & HELP den Bau von Schulen in Entwicklungsländern. Denn nur, wenn Kinder lesen, schreiben und rechnen können, haben sie die Chance auf eine selbstbestimmte Zukunft. Dafür sammelt er seit Jahren so erfolgreich Spenden, dass im Ort Otijzeka nun schon die 600. Schule eingeweiht werden konnte.