Service & Lebenshilfe – Ihre Unterstützung bei Radio Westerwald
In unserem Bereich „Service und Lebenshilfe“ bieten wir Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Unterstützung zu Themen, die den Alltag erleichtern. Von Gesundheit und Notfalltipps bis zu wichtigen Telefonnummern und allgemeinen Lebenshilfe-Themen – Radio Westerwald sorgt dafür, dass Sie immer gut informiert sind, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie nach wichtigen Kontaktadressen suchen oder praktische Hinweise für den Alltag benötigen, hier finden Sie die Hilfe, die Sie suchen.
Corona-Infektion: Altenkirchen. Mit dem Monatswechsel treten für Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, Neuerungen bei Absonderung und Genesenennachweisen in Kraft. Darüber informiert das Kreisgesundheitsamt aktuell. Die Regelungen sind bereits von Landes-Gesundheitsminister Clemens Hoch vorgestellt worden*. Keine Bescheide des Gesundheitsamtes mehr Gemäß Paragraf 7 der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen verschickt das Gesundheitsamt Altenkirchen ab sofort keine Bescheinigungen zur Absonderung und keine Genesenennachweise mehr an positiv getestete Personen.
Es geht um Max 26 Jahre aus dem Westerwald, der an Leukämie erkrankt ist und dringend eine lebensrettende Stammzellspende braucht. Eine Onlineregistrierung ist über die Stefan Morsch Stiftung möglich oder den Typisierungsveranstaltungen der Stiftung, Termine sind auf deren Website bekannt gegeben. Alle die im Alter zwischen 16 und 40 Jahre sind und noch nicht in einer Stammzellspender Kartei registriert wurden können sich registrieren lassen und Leben retten. (Quelle privat)
Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg passt die Öffnungszeiten seines Corona-Impfzentrums, Auf der Heide 3 in 65553 Limburg, aufgrund der aktuellen Nachfrage an. Ab 1. Mai 2022 ist das Impfzentrum wie folgt geöffnet:
Dienstags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr,
donnerstags von 14 bis 18 Uhr und
freitags von 14 bis 20 Uhr.
Während dieser Öffnungszeiten können impfwillige Personen ab dem fünften Lebensjahr ohne Termin, gemäß den aktuellen Empfehlungen der Stiko, geimpft werden. Die Impfungen werden mit den Impfstoffen der Firmen BioNtech, Moderna und Novavax im Rahmen deren altersentsprechenden Zulassungen und medizinischer Indikation durchgeführt. Minderjährige Personen ab dem 16. Lebensjahr können ohne Begleitung eines Erwachsenen geimpft werden, jedoch muss der Einwilligungs- und Anamnesebogen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Im Impfzentrum gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)
Der gemeinnützige Verein Solidarität in der Not e.V., der schon bereits im Ahrtal große Hilfeleistungen erbracht hat unterstützt seit Beginn des Krieges mit der Verbandsgemeinde Wirges und dem dem Netzwerk Wirges hilft ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine. Mit über 50 ehrenamtlichen Helfern des Vereines ist eine dauerhafte Sammel-und Ausgabestelle in Ebernhahn in der Rosenheckhalle eingerichtet worden unter der Leitung von Sascha Uvira dem 1. Vorsitzenden des Vereines. Sehr viel Unterstützung erhält der Verein S.I.N Solidarität in der Not e.V. von der Initiative der Verbandsgemeinde Ransbach Baumbach Hochwasserhilfe Kannenbäckerland und auch einer mehrköpfigen ukrainischen Familie aus Wirges.
Am 14.04.2022 fuhr nun der 3. 40 Tonnen LKW gesponsert durch die Firma Stockschläder aus Ochtendung mit dessen Fahrer Andreas Kukla (ehemaliger Kamerad von Herr Uvira) ins polnische Radymno von wo aus die Güter von der ukrainischen Hilfsorganisation Ukrain help Center abgeholt wurden und dann nach Kiev gebracht wurden. Der Verein S.I.N Solidarität in der Not e.V. hat bereits 120 Tonnen in die Ukraine bringen lassen und ein weiterer LKW ist geplant Ende Mai und wird von der Firma Helmut Weisbender (Helwe) Aus Montabaur gesponsert.
Informationen rund um den Verein finden Sie auf der Webseite: www.sinww.de
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Um eine überstandene Infektion mit dem Coronavirus schwarz auf weiß vorweisen zu können, wurden bisher sogenannte Genesenennachweise auf Grundlage des PCR-Testergebnisses ausgestellt. Dieser Nachweis ging genesenen Personen automatisch vom Westerwälder Gesundheitsamt zu. „Dieses freiwillige Serviceangebot wird nun eingestellt. Die Erstellung bindet umfangreiche Ressourcen,“ informiert Sarah Omar, „um auch den digitalen Nachweis zum Hochladen in einer App zu erhalten, war auch bisher der zusätzliche Gang in die Apotheke oder zum Hausarzt notwendig.“
Unter Vorlage einer Bestätigung der Infektion und des Personalausweises können genesene Personen in der Apotheke oder beim Hausarzt einen Nachweis bezüglich des Genesenenstatus in Papierform mit dem entsprechenden QR-Code erhalten. Dieser kann dann in eine App eingelesen werden.
Als Nachweis können genutzt werden (auch ohne zusätzliche Bescheinigung):
• PCR-Befund eines Labors
• PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
• PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
• ärztliches Attest (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
• weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-datum enthalten)
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
• ein Antigenschnelltestnachweis
• Antikörpernachweise
• Krankheitsatteste
Der Status „Genesen“ beginnt nach 28 Tagen nach dem ursprünglichen positiven PCR-Test und endet aktuell nach 90 Tagen.
Positiv getestet Personen stehen vor zahlreichen Fragen. Dazu bietet das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises zahlreiche aktuelle Informationen online unter www.westerwaldkreis.de. Aber auch auf den Internetseiten des Landes Rheinland-Pfalz (insbesondere unter www.corona.rlp.de) stehen umfangreiche Hinweise zur Verfügung. (Quelle Westerwaldkreis)