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Ransbach-Baumbach (ots)
In der Zeit zwischen Donnerstag, dem 13.08.2020 und Freitag, dem 14.08.2020 wurde auf dem Parkplatz am Bolzplatz beim Erlenhofsee in der St.-Martin-Straße, der Lack an einem roten Pkw VW Caddy rundum total zerkratzt.
Der entstandene Lackschaden dürfte im höheren, vierstelligen Bereich anzusiedeln sein.
Die Polizeiwache Höhr-Grenzhausen bittet um sachdienliche Hinweise / Zeugenmeldungen. (Quelle Polizei Montabaur)
In den Sommerferien sollten im Parkhaus des Limburger ICE-Gebiets Sanierungsarbeiten stattfinden. Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Aufgabenerweiterung konnten die Arbeiten bisher jedoch nicht vergeben und damit auch nicht durchgeführt werden. Es steht noch kein Termin fest, wann mit den Arbeiten begonnen wird. Das Parkhaus steht damit mit all seinen Ebenen zur Verfügung.
In dem Parkhaus muss die Bodenbeschichtung teilweise erneuert werden und es sind Reparaturarbeiten am Beton notwendig. Auf den beiden oberen Ebenen (Ebenen 5 und 6), die frei liegen und nicht überdacht sind, ist die vorhandene Schutzschicht auf den Park- und Fahrflächen zum großen Teil witterungsbedingt abgenutzt und teilweise bis auf den Rohbeton abgetragen. Neben den Witterungseinflüssen führt auch das Fahrverhalten zu Schäden. Mutwillig herbeigeführter Reifenabrieb ist dabei die Ursache. Dieser Reifenabrieb kommt dadurch zustande, dass auf den Ebenen Fahrzeuge erheblich und mit durchdrehenden Reifen beschleunigen.
Das Parkhaus ist im Besitz der Limburger Stadtlinie und besteht seit dem Jahr 2011, 573 Pkw-Stellplätze sind dort vorhanden. Der Bau des Parkhauses ist mit öffentlichen Geldern gefördert worden. (Quelle Stadtverwaltung Limburg)
Alpenrod (ots)
Am Mittwoch, den 13.08.2020, gegen 21:00 Uhr, wurde in Alpenrod eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einem Kraftrad durchgeführt. Der Fahrer konnte auf Verlangen keine Papiere für das Zweirad vorweisen. Infolgedessen wurde festgestellt, dass auf dem angebrachten Saisonkennzeichen ein gefälschtes Zulassungssiegel angebracht war. Des Weiteren war der angebrachte TÜV mit Dezember 2013 gestempelt. Das Kennzeichen war zur Fahndung zwecks Entstempelung ausgeschrieben. Darüber hinaus ist das Zweirad nicht zugelassen. Das an dem Zweirad angebrachte Kennzeichen ist nicht auf das besagte KFZ zugelassen. Bei dem 40-Jährigen Fahrer des Zweirades konnten drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Das Zweirad wurde zwecks Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt. An der Kontrollörtlichkeit konnte eine weitere männliche Person angetroffen. Dem 29-Jährigen Mann konnte eine unmittelbar zuvor durchgeführte PKW-Fahrt nachgewiesen werden, obwohl dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. U.a. wurden nachfolgende Anzeigen in der Sache aufgenommen: Führen eines KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen das BtmG, Fahren ohne Fahrerlaubnis. (Quelle Polizei Montabaur)
VDV unterstützt die Einführung von Bußgeldern obwohl die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste die Maskenpflicht einhält
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen des Öffentlichen Personen- und Eisenbahnverkehrs – unterstützt die Einführung von Bußgeldern für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen. „Die weit überwiegende Mehrheit unserer Fahrgäste hält sich an die geltende Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr. Für diejenigen, die sich partout weigern eine Maske zu tragen und damit sich und andere gefährden, ist eine entsprechende Sanktionierung durch Bußgelder ein richtiger und notwendiger Schritt“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Für die Durchsetzung dieser Bußgelder seien jedoch nicht die Verkehrsunternehmen zuständig, sondern die Ordnungsbehörden wie Polizei und Ordnungsamt, so Wolff weiter.
Die Entwicklung Blumenrods soll weiter vorangehen: 670 Wohneinheiten in verschiedenen Abschnitten
1996 erwarb die Stadt Limburg die Domäne Blumenrod mit einer Fläche von rund 100 Hektar, um über ausreichend Bauland für die weitere Entwicklung zu verfügen. Die Abschnitte Blumenrod III und IV mit einer Gesamtfläche von rund 28 Hektar sind umgesetzt, über 20 Jahre später steht der nächste entscheidende Schritt bevor. Der Magistrat hat dem städtebaulichen Entwurf für die weitere bauliche Entwicklung und zugleich der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls zuzustimmen.
670 neue Wohneinheiten können auf dem rund 25 Hektar großen Areal entstehen. Bildtext: Die Zukunft in einem Plan. Die verschiedenen Haustypen, die in dem neuen Wohngebiet realisiert werden können, an einem Punkt mit Frei- und Begegnungsflächen. Die Haustypen umfassen das Gehöft als mit Bäumen umstandene Hausgruppe (T01), Reihenhäuser (T02), Stadthäuser als urbane Reihenhäuser (T03), mehrgeschossiger Bau Zeile (T04), der Kopfbau als mehrgeschossiger Wohnbau mit gewerblichen Einheiten (T05), die Stadtvilla mit Aussicht (T06) sowie das Patiohaus (T07) als Einfamilienhaus mit teilweise umschlossenen Hof. Bemerkung: Die Nummern sind lediglich zur Orientierung gedacht. So stellen sich die Planer den Blick in eine Wohnstraße in Blumenrod in Richtung Süden vor. Verschiedene Haustypen sorgen für Abwechslung, Freiflächen mit viel Grün sorgen für eine hohe Aufenthaltsqualität im Freien. Bildhinweise: Schulz-Granberg
Limburg (ots)
(pl)Das Schuljahr 2020/2021 beginnt am Montag und für die Erstklässler fängt ein neuer Lebensabschnitt an. Mit dem Weg zur Schule werden damit auch viele Schulanfänger zum ersten Mal mit den Gefahren im Straßenverkehr konfrontiert. Lernen damit umzugehen, gehört für die Kinder wie Deutsch und Mathe mit dazu und ist wichtig, damit die Schülerinnen und Schüler zu sicheren und selbstbewussten Verkehrsteilnehmern werden. Unfallgefahren für Schulanfänger ergeben sich auf dem Weg zur Schule jedoch nicht nur zur Fuß oder mit dem Fahrrad. Auch als Mitfahrende im Auto sind Kinder besonders gefährdet. Oft wird von der Polizei festgestellt, dass die jüngsten Familienangehörigen gar nicht oder nur unzureichend im Fahrzeug gesichert sind. So werden geeignete Kindersitze in vielen Fällen gar nicht mitgeführt oder nicht ordnungsgemäß montiert. Daher ist es besonders wichtig, dass Eltern die gesetzlichen Vorschriften kennen und Verhaltensregeln zur Sicherung von Kindern beachtet werden.