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Vor dem Landgericht Koblenz müssen sich ab dem 24. Oktober zwei Männer im Alter von 50 und 39 Jahren verantworten. Sie sollen im April 2016 ein Ehepaar in ihrem Wohnhaus in Ransbach-Baumbach überfallen haben. Während der Ältere der beiden Angeklagten im Fluchtfahrzeug gewartet haben soll, fesselte und knebelte der 39-jährige die Geschädigte, so der Vorwurf. Außerdem habe er sie aufgefordert den Safe des Hauses zu öffnen. Die Frau konnte allerdings ihren Mann zu Hilfe rufen, so dass die beiden Angeklagten ohne Beute flüchteten, heißt es in der Anklageschrift. - Bereits zwei Tage vorher, am 22. Oktober geht am Landgericht der Prozess gegen einen Mann wegen schweren Raubes in Betzdorf weiter.
Die Beschäftigten im Westerwaldkreis waren im Jahr 2018 öfter krankgeschrieben als im Landesdurchschnitt. Das geht aus Daten der Krankenkasse BARMER hervor. Der Krankenstand im Kreis lag bei 5,3 Prozent. In Land und Bund nur bei 5 Prozent. So verursachten beispielsweise Rückenschmerzen bei jedem Beschäftigten aus dem Westerwaldkreis 4,6 Tage Arbeitsunfähigkeit. Der Krankenstand im Landkreis Altenkirchen entspricht dem von Bund und Land. Wegen Rückenschmerzen war jeder Arbeitnehmer im Kreis 4,3 Tage krank geschrieben.
Kürzlich kamen zahlreiche Autorinnen und Autoren sowie der Redaktionsausschuss zusammen um die „Wäller Heimat“ zum Schwerpunktthema „Landwirtschaft im Westerwald“ offiziell zu präsentieren. Was wäre passender, als dies in den Räumen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) in Montabaur zu tun?
Es gab Zeiten, in denen viele Menschen Landwirtschaft betrieben. Zu fast jedem Haus gehörten eine Scheune und ein Stall, Felder, Wiesen und Äcker. In der heutigen Zeit beschränkt sich die Landwirtschaft auf wenige, aber große Betriebe. Doch wo liegen die Parallelen zwischen früher und heute? Was hat uns die Tradition und Erfahrung gelehrt?
Die Gastgeber der Veranstaltung, Dr. Johannes Noll, Leiter des DLR in Montabaur, und Markus Mille, Geschäftsführer der Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbands in Hachenburg, ließen es sich nicht nehmen die Anwesenden zu begrüßen und einen Blick in die Vergangenheit sowie auf die aktuellen Themen der Landwirtschaft zu werfen.
Nentershausen. Bereits seit Ende Mai läuft in der Pfarrkirche St. Laurentius in Nentershausen die Instandsetzung eines Großteils der Kirchenfenster. Ein erstes Etappenziel ist dabei mittlerweile erreicht: Die restaurierten Fenster der Nordseite sind wieder komplett eingebaut worden. Nunmehr ist die Südseite des Gotteshauses in Richtung Görgeshausen eingerüstet. Die dortige Verglasung wird zurzeit von der erfahrenen Bleiglaserei Kutzner in Leipzig restauriert und neu verdichtet.
Neben den Fenstern der Seitenschiffe sollen bis spätestens zum Jahreswechsel auch die Verglasung im Emporenaufgang sowie die Westrose wieder in einen witterungsdichten Zustand versetzt werden. Die Maßnahme kostet nach Angaben der Pfarrgemeinde St. Laurentius Nentershausen rund 383 500 Euro.
Kestert (ots) - Am gestrigen Tag ging der Polizei St. Goarshausen eine bundesweit gesuchte Betrügerin ins Netz. Die 45-jährige Frau hatte online unter falschen Personalien in einem Hotel in Kestert ein Zimmer gebucht und bei der Ankunft angegeben, eine Vielzahl von Paketen zu erwarten, die sie dann dort abholen wollte. Aufgrund eines ähnlich gelagerten Sachverhaltes im vergangenen Jahr schöpfte der Hotelbesitzer Verdacht und informierte die PI St. Goarshausen. Als die Frau gestern Nachmittag ins Hotel zurückkehrte, konnte sie von der Polizei kontrolliert werden. Dabei wurde festgestellt, dass sie bereits wegen zahlreichen Betrugsdelikten bundesweit aufgefallen war und mehrere Haftbefehle gegen sie vorlagen. Die Frau wurde festgenommen und in die JVA eingeliefert. Die bereits eingetroffenen Paketlieferungen, vornehmlich Bekleidungs- und Kosmetikartikel wurde sichergestellt.
(Quelle: Pressemitteilung, Polizei St. Goarshausen)
In dem Verfahren vor der 1. Kammer für Handelssachen hat das Landgericht Koblenz jetzt erneut einen Hinweisbeschluss verkündet.
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. klagt bekanntlich gegen Vanezia Blum auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen nicht kenntlich gemachter Werbung. In einem ersten Hinweisbeschluss vom 11. Juni 2019 hat das Gericht bereits die Klagebefugnis des klagenden Verbandes festgestellt, d.h. das Recht, eventuelle Verstöße der Beklagten im eigenen Namen geltend machen zu können.
Im neuen Beschluss weist das Gericht den Kläger darauf hin, dass nach dem Vortrag der Beklagten ein Teil der Unternehmen, für die sie unerlaubt geworben haben soll, gar nicht existierten. Für einen anderen Teil der Unternehmen habe es auf der Seite der Beklagten keine Verlinkung gegeben.
Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass sie für einen Teil der von der Klägerin benannten Unternehmen nicht in Abrede gestellt habe, Gegenleistungen erhalten zu haben.
Die Parteien haben Gelegenheit, hierzu bis zum 12. November weiter vorzutragen sowie ergänzende Beweismittel zu benennen.
(Quelle: Pressemitteilung, Landgericht Koblenz)