Koblenz (ots)
Am Freitag, 25.03.2022, wurden der Koblenzer Polizei gegen 20:00 Uhr mehrere Schüsse im Stadtteil Rübenach gemeldet. Dabei soll ein dunkel gekleideter Mann zwischen zwei Bushaltestellen in die Luft geschossen haben. Nach sofortiger Einleitung der Suchmaßnahmen konnte die Person gestellt und widerstandslos gefesselt werden. Kurz zuvor beobachteten die Einsatzkräfte, wie der Mann einen dunklen Gegenstand wegwarf. Bei der Absuche konnte dann eine Schreckschusswaffe aufgefunden werden. Die Waffe wurde sichergestellt und der junge Mann zur Dienststelle mitgenommen. (Quelle Polizei Koblenz)
Montabaur (ots)
Aufgrund vermehrter Vorkommnisse warnt die Polizei Montabaur vor falschen Spendensammlern und Trickdieben im hiesigen Dienstgebiet und darüber hinaus. Die verdächtigen Personen treten oftmals auf den Parkplätzen vor Einkaufsgeschäften oder in den Geschäften selbst an ihre Opfer heran, halten Kladden mit angeblichen Spendenaufrufen für zum Beispiel Taubstumme vor und fordern die Opfer auf, sich selbst auf den Listen einzutragen und Geld zu spenden. Das Verhalten der Personen wird oftmals als sehr aufdringlich geschildert. Ob die getätigten Spenden tatsächlich zum angegebenen Zweck eingesetzt werden darf angezweifelt werden. In Rheinland-Pfalz sind solche Sammelaktionen anmeldepflichtig, in keinem der bekannt gewordenen Fälle hatte es zuvor entsprechende Anmeldungen gegeben. In einem Fall am Donnerstag, 24.03.22, gegen 18:20 Uhr in Neuhäusel, griff einer der Spendensammler zudem in die geöffnete Geldbörse des Geschädigten und entnahm das komplette Bargeld. Die Polizei Montabaur bittet generell dringend um Mitteilung, wenn solche Spendensammler irgendwo festgestellt werden. (Quelle Polizei Montabaur)
Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur hat an zwei Projekten der Energieagentur Rheinland-Pfalz teilgenommen, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Energiesparen sensibilisieren sollen. Im Rahmen des Projekts AzuKlim wurden drei Auszubildende zu sogenannten Klimascouts weiterqualifiziert und haben ein eigenes Energiesparprojekt entwickelt. Beim Projekt Klima-Coach werden die Mitarbeitenden der Verbandsgemeindeverwaltung über einen Wettbewerbszeitraum von vier Wochen gegeneinander antreten. Ziel ist es so viel CO₂ einzusparen wie möglich.
Eco not Ego: Auf dem Dach der Verbandsgemeindeverwaltung präsentieren die drei Auszubildenden Sandra Schäfer, Emily Mitschke und Lea Höber (vorne von links) zusammen mit Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich (hinten links) sowie dem Ersten Beigeordneten Andree Stein (hinten rechts) die entwickelten Energiespar-Aufkleber.
Fotos: VG Montabaur/Olaf Nitz
Siershahn, Hundsangen, Wölferlingen (ots)
Am Sonntag, den 27.03.2022, gegen 20:05 Uhr, kam ein 54-jähriger Pkw-Fahrer aus der VG Wirges am Ortsausgang Siershahn in Fahrtrichtung Wirges beim Befahren der Stetzelmannstraße nach links von der Fahrbahn ab und durchfuhr die angrenzende Böschung. Hierdurch wurde der linke Reifen des Pkw beschädigt. Nach einem kurzen Reifenwechsel setzte der Pkw-Fahrer seine Fahrt fort und wurde durch eine Polizeistreife in unmittelbarer Nähe zur Unfallörtlichkeit angehalten. Während der Kontrolle stellten die eingesetzten Polizeikräfte fest, dass der Fahrer unter erheblichen Alkoholeinfluss stand.
Am Sonntag, den 27.03.2022, gegen 21:45 Uhr, befuhr eine 28-jährige Pkw-Fahrerin aus dem Landkreis Limburg-Weilburg mit ihrem Pkw die Landesstr. 314 in Fahrtrichtung Weroth/Hundsangen. Aufgrund ihrer Alkoholisierung nahm sie einen am Fahrbahnrand in Höhe des Sportplatzes Hundsangen geparkten Pkw nicht rechtzeitig wahr, so dass es zur Kollision der beiden Fahrzeuge kam. Die Fahrerin verletzte sich hierbei und wurde vor Ort durch Rettungskräfte medizinisch versorgt. Während der Unfallaufnahme wurde die Alkoholbeeinflussung festgestellt, so dass auch hier ein Strafverfahren wegen eines Trunkenheitsdelikts eingeleitet wurde.
Am Sonntag, den 27.03.2022, im Laufe des Abends, wurde bei einer Sachverhaltsaufnahme in der Ortslage Wölferlingen gegenüber den eingesetzten Polizeikräften bekannt, dass eine 37-jährige Frau aus der VG Selters im Laufe des Tages unter Betäubungsmitteleinfluss ihren Pkw im öffentlichen Verkehrsraum geführt hatte. Daher wurde auch in diesem Fall - wie auch in den beriets erwähnten Unfallereignissen - eine Blutprobenentnahme veranlasst, der Führerschein eingezogen und gesonderte Strafverfahren eingeleitet. (quelle Polizei Montabaur)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.