Hachenburg (ots)
Am 09.02.2022, 12:38 Uhr, kam es auf der Kreisstraße 34, in der Gemarkung 56472 Hof, zu einem tödlichen Verkehrsunfall mit einem alleinbeteiligten Pkw-Fahrer. Die Unfallstelle ist derzeit aufgrund der Verkehrsunfallaufnahme vollgesperrt. (Quelle Polizei Hachenburg)
Die hessische Umweltministerin Priska Hinz hat heute in Wiesbaden die jüngsten Messwerte des HLNUG zu der Schadstoffbelastung in Limburg und Frankfurt vorgestellt. Danach gibt es in Limburg (und auch in Frankfurt) vorerst kein Dieselfahrverbot (https://umwelt.hessen.de/Presse/Erstmalig-hessenweite-Grenzwerteinhaltung). Zu den positiven Nachrichten aus Wiesbaden gibt es auch Statements aus Limburg:
„Nach vielen schlechten Nachrichten zur Schadstoffbelastung in Limburg ist das endlich einmal eine richtig gute Nachricht. Ich meine damit, dass die gemessenen Belastungen an allen Messstationen gesunken sind. Das ist gut für die Menschen, die in der Innenstadt leben und arbeiten. Und gut für uns alle ist dann auch, dass es ein Dieselfahrverbot zunächst einmal nicht geben wird“, zeigt sich der Limburger Bürgermeister Dr. Marius Hahn erleichtert über die Nachricht aus Wiesbaden und die gemessenen Werte in Limburg. Damit werden nach seiner Einschätzungen auch die vielfältigen Anstrengungen der Stadt belohnt, die Belastung zu reduzieren und möglichst auch an den Hot Spots unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zu kommen. Dabei war die Schiede mit einem Passivsammler bisher die Messstation, an der der Grenzwert bis zuletzt überschritten wurde.
Mit verlässlichen Schritten eine Perspektive für das Frühjahr schaffen
Die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz hat sich auf einen Corona-Fahrplan für den Frühling geeinigt. Sie strebt möglichst bundeseinheitliche Lösungen an. Die Bevölkerung trage dann Corona-Politik mit, wenn die Regeln einleuchtend, einfach und einheitlich seien. Noch stiegen die Corona-Infektionen. Mitte Februar sollen nach Berechnungen von Experten aber endlich der Scheitelpunkt erreicht sein und die Zahlen der Neuinfektionen sinken. Dann sei belastbar absehbar, dass Krankenhäuser und kritische Infrastruktur Personalausfälle durch Infektionen und Quarantäne auch weiterhin so auffangen könnten, dass unser öffentliches Leben aufrechterhalten werden könne. „Wir alle sind mürbe nach zwei Jahren Pandemie und sehnen uns nach Erleichterungen, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Wir wollen in Rheinland-Pfalz den Menschen eine verlässliche Perspektive für das Frühjahr geben und gehen mit klaren Vorschlägen in die nächste Besprechung der Länderchefs und Länderchefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz am kommenden Mittwoch“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die stellvertretende Ministerpräsidentin und Familienministerin Katharina Binz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Gemeinsam stellten sie die rheinland-pfälzische Perspektive für das Frühjahr vor. Diese sieht in drei Schritten Anpassungen der Maßnahmen an das Infektionsgeschehen vor.
Koblenz (ots)
Am 10. Februar findet zum 31. Mal der "Tag der Kinderhospizarbeit" statt. Als Zeichen der Verbundenheit ruft der Deutsche Kinderhospizverein e.V. die Menschen seit 2006 jährlich dazu auf, grüne Bänder der Hoffnung z. B. an Fenstern, Autoantennen oder Bäumen zu befestigen. Das gemeinsame Band soll die betroffenen Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbinden.
Das Polizeipräsidium Koblenz hat sich in den vergangenen Jahren beteiligt und als äußerlich sichtbares Symbol der Solidarität die grünen Bänder an den Antennen der Einsatzfahrzeuge befestigt.
Dieses Jahr werden nicht nur in unseren Dienststellen grüne Windlichter aufleuchten, sondern auch in Geschäften, Restaurants und anderen Behörden. Viele Kindergarten- und Schulkinder haben in den vergangenen Wochen sehr engagiert diese Lichter gebastelt. Von Kindern, für Kinder. Dieses grüne Leuchten ist in diesem Jahr das Zeichen der Unterstützung für das wichtige Engagement des Kinderhospizes und seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern. Derzeit leben in Deutschland ca. 50.000 Kinder mit einer verkürzten Lebenserwartung. Die Aktionen und Veranstaltungen am 10. Februar helfen auf die schwierige und wichtige Aufgabe aufmerksam zu machen. (Quelle Polizei Rheinland-Pfalz)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.