Die Stadthalle Haus Mons Tabor in Montabaur erhält ein neues Restaurant. Bereits im August wollen die Pächter, die Eheleute Stoffels aus Ransbach-Baumbach, dort ihr neues Lokal im Stil eines modernen Brauhauses eröffnen. Zuvor jedoch lässt die Stadt Montabaur den gesamten Gastronomiebereich mit Küche und Gastraum sowie Terrasse und Außenfassade von Grund auf sanieren. Nach Karneval hatten die Innenarbeiten zur Sanierung des künftigen Restaurants in der Stadthalle begonnen. Zunächst wurden Fenster, Böden, Deckenverkleidungen sowie Installationen für Strom, Wasser und Gas entfernt, um alles anschließend neu anlegen zu können. Der Brandschutz wurde auf den neuesten Stand gebracht. Auf der Terrasse zur Koblenzer Straße hin entstand ein Vorbau mit einer großen Glasfront. Dort wird sich künftig der Haupteingang für das Restaurant befinden, damit die Gäste den Gastraum direkt betreten können, ohne den Umweg über den Eingang zur Stadthalle nehmen zu müssen. Die Glaselemente können weitgehend zur Seite geschoben werden, so dass sich bei schönem Wetter der Innenraum zur Terrasse hin öffnen lässt. Foto Kreisverwaltung: Anfang August soll hier ein Restaurant mit moderner Brauhaus-Atmosphäre eröffnen. Über den Stand der Bauarbeiten informierten sich vor Ort: (v.r.) Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland, Innenarchitekt Walter van’t Hoen, Projektleiter Sascha Schmidt und Fachbereichsleiter Thomas Marx von der VG-Gebäudeverwaltung.
Beim Sakralen Chorwettbewerb am Samstag, dem 26.Mai 2018 in Erbach/Taunus konnten gleich drei leistungsstarke Männerchöre aus der Verbandsgemeinde Wallmerod ein Golddiplom erringen, nämlich die Chöre aus Berod, Steinefrenz und Weroth. Die drei Nachbardörfer, die im Umkreis von nur 3 km unmittelbar nebeneinander liegen, haben sich allesamt dem leistungsorientierten Chorgesang verschrieben und gelten quasi als „gallische Dörfer“ in der Männerchorszene. Beim Sakralen Wettbewerb im hessischen Erbach traten die Chöre in der Klasse M2 (31 bis 44 Sänger) an. In der geteilten Klasse lagen die Steinefrenzer mit 22,92 Punkten knapp vor ihren direkten Konkurrenten aus Unter-Schönmattenwag von der südlichen Bergstraße. Beiden Chören wurde ein Golddiplom (22 – 25 Punkte) zugesprochen. Im mit Spannung erwarteten Duell in der Klasse M2a trafen die beiden Nachbarchöre aus Berod und Weroth im direkten Vergleich aufeinander. Dritter im Bunde war der Männerchor Eintracht Hüttenberg (Hessen).
Foto: So sehen Sieger aus: Stolz präsentieren Vorstandsmitglieder aus Steinefrenz, Berod und Weroth ihre Golddiplome.
Tatsächlich war es am 04.05.2018 bereits ein Jahr her, dass der erste Schnupperkurs für Line Dance unter Leitung von Birgit Koch im Tanzstudio „up2move“ startete, der den Grundstein für die „Heartliners" legte. Dies nahmen die Damen der „Heartliners" zum Anlass, die Korken knallen zu lassen und den Trainingsabend am 03.05.2018 mit Sekt und Knabbereien zu feiern. Fast alle Tänzerinnen sind von Anfang an dabei. Eine tolle Gemeinschaft hat sich hier gefunden, vereint durch die Liebe zur Countrymusik und dem gemeinsamen Spaß am Tanzen. Man merkt, dass hier neben dem Tanzen der Spaß an oberster Stelle steht, sowohl im Training als auch bei Besuchen entsprechender Tanzveranstaltungen.
57537 Hövels, B 62 Höhe Wingertshardt (ots) - Am Mo., dem 04.06.2018, gegen 13:40 Uhr, befuhr 61-jähriger Fahrzeugführer eines neuen Pkw Skoda Octavia RS die B 62 aus Richtung Betzdorf kommend in Richtung Wissen. Ausgangs einer langgezogenen Linkskurve setzte er noch im Bereich eines geltenden Überholverbots zum Überholen eines vorausfahrenden Fahrzeuges an. Nachdem er diesen Pkw überholt hatte, zog er kurzzeitig nach rechts, um sodann zum Überholen eines weiteren Pkw BMW X1 eines 45-jährigen Fahrzeugführers anzusetzen. Zu Beginn dieses zweiten Überholvorganges erkannte er den im Gegenverkehr befindlichen Pkw Renault Twingo einer 19-jährigen Fahrzeugführerin. Um nicht frontal mit dem entgegenkommenden Pkw Renault zu kollidieren, zog er nach rechts und streifte hierbei den Pkw BMW X1. Trotz des Ausweichmanövers kam es auch noch zu einer seitlichen Kollision mit dem entgegenkommenden Pkw Renault Twingo. Der 45-jährige BMW-Fahrer kam nach dem Anstoß mit dem Pkw Skoda Octavia nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr eine Böschung hinunter. Anschließend kam er in einem Wiesengelände zum Stehen. Infolge des Zusammenstoßes erlitt die 19-jährige Renault-Fahrerin schwere - und die beiden anderen Fahrzeugführer des Pkw Skoda und BMW leichte Verletzungen. Der Skoda Octavia des Unfallverursachers und der Pkw Renault Twingo waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. An allen drei Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden von ca. 46.000,-EUR.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.