„Besonders das Arbeiten im Team und die immer wieder neuen Herausforderungen sind die Highlights einer jeden Gruppenstunden“, so die Jungs und Mädels der Jugendfeuerwehr VG Höhr-Grenzhausen. In diesem Jahr ist viel Bewegung in den Übungen und Gruppenstunden. „Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren“, so Wehrleiter Claus Hattenbach. Am 16.06.2018 feiert die Jugendfeuerwehr ihr 50jähriges Bestehen mit einer großen Feier im Schulzentrum in Grenzhausen. Es wird gewerkelt, gebastelt und natürlich schon fleißig geübt. Was direkt auffällt, - von den 15 Jugendlichen sind acht Mädchen. Es gab auch Zeiten, in denen die Jugendfeuerwehr ausschließlich aus Jungs zwischen 10 und 16 Jahren bestand. Doch das hat sich bereits in den frühen Anfängen der Nachwuchsretter geändert. Die Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Höhr-Grenzhausen war in der Aufnahme von Mädchen und Frauen in einer gewissen Vorreiterrolle im Kreis und im Land. Zusammen mit Ihrer Jugendbetreuerin Ina Haberneck, sind die Mädels eine starke Truppe und lassen gerne mal die Jungs im Schatten stehen. So hieß es der letzten Gruppenstunde „Schneeballschlacht“ - Jungs gegen Mädels, Betreuerin gegen Betreuer. Besonders freut sich die Jugendfeuerwehr über zwei Übernahmen in die aktive Wehr. Celine und Melina werden nun als Feuerwehrfrauen bei der Freiwilligen Feuerwehr richtig durchstarten. Denn wir brauchen keinen „Girlsday“! Interesse geweckt? – Jeden Donnerstag trifft sich die Jugendfeuerwehr VG Höhr-Grenzhausen um 17:30 Uhr am Feuerwehrhaus, Heinrich-Meister-Straße 1, in Höhr.
Der Bund übernimmt spätestens ab 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung für die Bundesautobahnen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat der Deutsche Bundestag bereits im vergangenen Jahr geschaffen. Der Bund wird dazu ein Fernstraßenbundesamt und eine Bundesfernstraßengesellschaft gründen. Die Bundesregierung hat den Ländern jetzt die Konzeption der Infrastrukturgesellschaft Autobahn vorgestellt. Montabaur wird eine von 10 Niederlassungen, zuständig für Rheinland-Pfalz, das südliches Hessen und das Saarland mit Außenstellen in Bad Kreuznach, Neunkirchen, Darmstadt, Wiesbaden und temporär Frankfurt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabi Weber sagte dazu: „Für unsere Heimat wichtig ist, dass in Montabaur die Niederlassung West, angesiedelt wird. Hiermit wird Klarheit geschaffen, was aus dem derzeitigen Autobahnamt in Verantwortung des Landesbetriebs Mobilität in unserer Heimat wird“, Von Montabaur aus werden zukünftig rund 1.550 Kilometer Autobahn betreut werden. „Wichtig ist auch, dass die Bundesregierung zusagt, die Interessen der Beschäftigten hinsichtlich des Status, des Arbeitsorts und des Arbeitsplatzes zu wahren und keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gegen eigenen Willen versetzt werden.“, so Weber weiter. „Damit wird gleich zu Beginn den Menschen die Verunsicherung genommen, die eine solche Neuordnung mit sich bringen könnte und das ist gut so“, lobte die SPD-Bundestagsabgeordnete die Entscheidung der Regierung.
Buntes Treiben herrscht ab dem 27.April 2018 auf dem Töpfermarktplatz in Höhr-Grenzhausen. Dort haben die Höhr-Grenzhausener und auch alle anderen Besucher in Zukunft jeden Freitag von 15.00 bis 19.00 Uhr die Gelegenheit regionale Händler zu unterstützen und zudem mit Freunden und Bekannten in gemütlicher Atmosphäre auf dem Töpfermarktplatz, mitten im Herzen von Höhr-Grenzhausen ein Schwätzchen zu halten. Dabei schadet es nicht, dass der Wochenmarkt gleichermaßen Genuss für die Augen und die Nase sein wird.
MONTABAUR. Über insgesamt 3.000 Euro aus der „evm-Ehrensache“ dürfen sich gleich zwei Vereine aus der Verbandsgemeinde Montabaur freuen. Mit ihrem Spendenprogramm unterstützt die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) jedes Jahr Vereine und Institutionen aus der Region, wenn es um kulturelle, soziale und gemeinnützige Projekte geht. Am Mittwoch, 18. April, übergab Ulrich Botsch, Kommunalbetreuer bei der evm, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hans Ulrich Richter-Hopprich, den Spendenbetrag an die begünstigten Vereine.
Foto: evm/Ditscher
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.