MONTABAUR. Über insgesamt 3.000 Euro aus der „evm-Ehrensache“ dürfen sich gleich zwei Vereine aus der Verbandsgemeinde Montabaur freuen. Mit ihrem Spendenprogramm unterstützt die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) jedes Jahr Vereine und Institutionen aus der Region, wenn es um kulturelle, soziale und gemeinnützige Projekte geht. Am Mittwoch, 18. April, übergab Ulrich Botsch, Kommunalbetreuer bei der evm, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hans Ulrich Richter-Hopprich, den Spendenbetrag an die begünstigten Vereine.
Foto: evm/Ditscher
Der Kreisverwaltung in Montabaur wurde die Sichtung einer kleinen Schlange gemeldet, die sich am Burggarten in Hachenburg aufhielt. Es konnte zwar kein Foto gemacht werden, aber der Beobachter ist sich ziemlich sicher, dass es sich bei dem etwa 30 Zentimeter langen Reptil um eine Aspisviper handelt.
„Die Begegnung mit einer Schlange in freier Wildbahn ist immer ein Glücksfall und niemals ein Grund zur Panik“, betont Dr. Helmut Stadtfeld, Umweltdezernent des Westerwaldkreises. „Das Vorkommen einer Aspisviper in der heimischen Natur wäre allerdings ungewöhnlich, da das Verbreitungsgebiet der streng geschützten Art zwar weite Teile von Spanien, Italien und Frankreich umfasst, in Deutschland aber nur den Südschwarzwald. Die Schlange könnte auch aus einer Terrarienhaltung stammen.“
Die Aspisviper ist neben der Kreuzotter die einzige in Deutschland natürlicherweise vorkommende Giftschlangenart. Beide Arten werden maximal 90 Zentimeter lang und sind schwer zu unterscheiden. Die Giftwirkung dieser Schlangenarten ist keinesfalls mit der von exotischen Giftschlangen wie der Schwarzen Mamba oder der Königskobra zu vergleichen, aufgrund ihres Bisses kann es gleichwohl zu schmerzhaften Symptomen wie bei einem Wespenstich kommen. In äußerst seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen kommen.
Dennoch – so Stadtfeld - sollte man auch unsere europäischen Giftschlangen keinesfalls anfassen, wenn man denn überhaupt so nahe herankommt. Schlangen sind gegenüber leichten Erschütterungen des Erdbodens sehr sensibel und ziehen sich normalerweise zurück, wenn sich ein Mensch nähert. Das Einfangen oder Töten der Tiere ist aufgrund des Naturschutzrechts streng verboten. Nicht verboten ist es dagegen, eine Schlange aus respektvoller Entfernung zu fotografieren. Helmut Stadtfeld wörtlich: „Die Kreisverwaltung ist zwar kein zoologisches Spezialinstitut, hilft aber nach Möglichkeit bei der Artbestimmung gerne weiter.“
Unnau (ots) - Seit vergangenen Sonntag, 15.04.2018, wird der in Unnau-Korb wohnhafte Jugendliche, Daniel Damian Malinowski gesucht. Der 15-Jährige hatte sein elterliches Wohnhaus am Sonntagabend, zirka 19.00 Uhr, mit dem Hinweis, er habe sein Handy verloren und wolle dieses nun suchen, verlassen. Letztmalig wurde er kurze Zeit später von einer Dorfbewohnerin gesehen, als er in Korb in Richtung Bahnhof ging. Der 15-Jährige ist zirka 175 -180 cm groß und 60 kg schwer. Er hat eine schlanke Statur und dunkle, kurze Haare. Bekleidet war er mit einem silbergrauen Trainingsanzug, gelben T-Shirt und schwarzen adidas Turnschuhen. Wer hat den 15-Jährigen nach dem 15.04.18, 19.00 Uhr, gesehen? Hinweise erbittet die Polizei Hachenburg unter der Rufnummer 02662-9558-0.
Koblenz (ots) - Die 54 jährige Fahrerin aus Nordrhein-Westfalen befuhr mit ihrem McLAREN 650S SPIDER die Bundesautobahn 48 in Fahrtrichtung Höhr-Grenzhausen. In Höhe des Parkplatzes Grenzau, Gemarkung Höhr-Grenzhausen, fuhr sie aufgrund von Sekundenschlaf auf den vor ihr auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Sattelzug auf. Nur durch Zufall wurde niemand bei dem Unfall verletzt. Am MCLaren (Neupreis 258000 Euro)entstand ein Sachschaden von zirka 200000 Euro. Der Schaden am Sattelauflieger hielt sich mit zirka 3000 Euro in "Grenzen".
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.