Auf die Kleiderschränke fertig los. Es steht der Frühjahrsputz an. Warum immer nur die Wohnung putzen - jetzt ist der Kleiderschrank an der Reihe. Am Samstag den 14.04.18 findet wieder die GROSSE Kleidersammlung des DRK OV Kannenbäckerland e.V. statt. Gesammelt wird in allen Orten und Straßen der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen sowie Ransbach-Baumbach. Bitte stellen Sie gut sichtbar Ihre Kleiderspende bis spätestens 08.00Uhr an den Straßenrand. Zurückgelegene Häuser dürfen wir bitten, die Spende an die nächste Fahrstraße zu bringen.
Streithausen (ots) - Am Morgen wurde der hiesigen Dienststelle über die Rettungsleitstelle Montabaur ein Brand im Kunststoff verarbeitenden Betrieb in Streithausen gemeldet. In einer Lagerhalle, in der Pappverpackungen lagerten, kam es zu einem Feuer. Hierdurch wurde ein Großteil der Lagerware sowie Teile des Gebäudes beschädigt. Durch das Eingreifen der anwesenden Feuerwehren aus der VG Hachenburg konnte ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebäude sowie eine Brandausbreitung in der Lagerhalle verhindert werden. Drei Mitarbeiter des Unternehmens wurden mit Verdacht auf Rauchgasintoxikation ins Krankenhaus Altenkirchen eingeliefert. Der geschätzte Sachschaden liegt bei ca. 70.000 Euro. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden durch die Kriminalinspektion Montabaur übernommen, derzeit ist die Ursache noch ungeklärt. Aufgrund der Lage des Objektes und der vor Ort bestehenden Windverhältnisse bestand keine Gefahr für die Bevölkerung, da der Brandrauch in ein benachbartes Waldgebiet abzog.
Foto: Wolfgang Tischler/ww-kurier
Neben den 40.073 Personen mit Hauptwohnsitz sind noch 1.341 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet, zusammen also 41.414. Sie alle leben in einer der 24 Ortsgemeinden oder der Stadt Montabaur. Die Stadt Montabaur zählte am Stichtag 13.772 Einwohner mit Hauptwohnsitz; bei den Ortsgemeinden reicht das Spektrum von 460 Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Daubach bis hin zu 2.488 in Eitelborn. Seit ihrer Gründung im Jahr 1972 war die VG Montabaur immer die größte VG in Rheinland-Pfalz und damit – weil es nirgends sonst Verbandsgemeinden gibt – die größte Verbandsgemeinde der Welt. Im Zuge der Kommunalreform schlossen sich im Jahr 2014 die Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim zur Verbandsgemeinde Rhein-Selz zusammen, die seither die nach Einwohnern größte Verbandsgemeinde ist. Die VG Rhein-Selz hatte am Stichtag 31.Janaur 2018 genau 41.852 Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Die Bevölkerungszahlen in der VG Montabaur haben sich in den letzten rund 50 Jahren stetig bergauf entwickelt: Im Jahre 1970 lebten in dem Gebiet rund 29.000 Personen, 1987 waren es circa 33.000 und vor zehn Jahren, also zum Jahresende 2008, waren es bereits 39.418 Personen mit Hauptwohnsitz. Seither pendelte die Zahl immer um 39.000 Einwohner, bis sie nun die 40.000er-Marke übersprang. „Ich freue mich, dass wir nun mehr als 40.000 Einwohner sind. Es zeigt, dass die VG Montabaur ein attraktiver Wohnstandort ist - das Ergebnis der klugen Strukturpolitik meiner Vorgänger“, so Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich.
Die Einwohner in der VG Montabaur sind zu 49,9% männlich und zu 50,1% weiblich. 7.788 Personen(19,4%) sind 20 Jahre oder jünger; 90 Jahre oder älter sind 361 Personen; davon sechs Frauen mit 100 oder mehr Jahren Lebenserfahrung. Etwa die Hälfte der Einwohner (49,2%) ist verheiratet, die anderen sind ledig (36,7%), verwitwet oder leben in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Etwas mehr als die Hälfte (56,2%) gehört der katholischen Kirche an, 16,2 % sind evangelisch und 22,3% gehören keiner Religionsgemeinschaft an. Die Verbandsgemeinde Montabaur hat eine Bodenfläche von 151,4 Quadratkilometern; davon sind rund 120 Wald-, Feld- und Wiesenflächen.
Montabaur (ots) - Am 05.03.2018, gg. 16:50 h, befuhr ein mit Getränken beladener rumänischer Sattelzug die Zufahrt zur Rastanlage Fernthal. Der Fahrer nahm einen lauten Knall aus dem Motorraum wahr. Kurze Zeit später geriet der Motorraum in Brand und die Flammen griffen auf das gesamte Fahrzeug über. Der 50-jährige rumänische Fahrer konnte sich noch rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich entfernen, bevor der Lkw vollständig ausbrannte. Von der sofort alarmierten Feuerwehr wurde der Lkw abgelöscht. Der Schaden wird auf ca. 100000 EUR geschätzt. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die A 3 von Beamten der Polizeiautobahnstation Montabaur kurzfristig in beiden Richtungen gesperrt werden.

Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.