Montabaur (ots)
Die Polizei Montabaur führt nicht nur zum Schulbeginn und nach den Ferien Schulwegkontrollen mit dem Hintergrund "Sicherung von Kindern" durch, sondern je nach Einsatzaufkommen fast täglich. Im Jahr 2022 wurden fast 100 Schulwegkontrollen im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Montabaur durchgeführt und dabei zahlreiche Verstöße festgestellt. Allein in dieser Woche wurden 5 Kontrollen durchgeführt und dabei 11 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Mehrzahl wegen mangelhaft gesicherter Kinder im PKW. Bei einem 22jährigen PKW-Fahrer wurde der Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt und entsprechend eine Blutprobe angeordnet. Die Maßnahmen der Polizei erhalten bei dem wichtigen Thema "Kindersicherheit" positive Rückmeldungen vom Lehrpersonal und den Erziehungsberechtigten und werden auch konsequent weitergeführt. Neben Sanktionen geht es der Polizei aber immer auch um die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer unter Verweis auf die erheblichen Unfallgefahren bei unterlassener oder mangelhafter Kindersicherung. Daher erhält die Verkehrsprävention eine immer größere Bedeutung bei der Polizei. Wir meinen die Sicherung von Kindern und die Sicherheit von anderen schutzbedürftigen Personen sollte uns allen am Herzen liegen. (Quelle Polizei Montabaur)
Veterinäramt geht von Animal Hoarding aus Altenkirchen/Wissen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Altenkirchen hat am Dienstag dieser Woche damit begonnen, eine private Rattenhaltung in einem Einfamilienhaus in Wissen aufzulösen. Dabei wurden rund 400 Tiere gezählt, die mit Hilfe der Initiative „Notfallratten Rhein-Ruhr“ und mit Unterstützung des Deutschen Tierschutzbundes überregional an Rattenhalter und Pflegestellen vermittelt, teilweise zuvor auch aufgepäppelt werden. Allerdings wird es angesichts der verbliebenen Zahl von Ratten – man geht noch von einer mittleren dreistelligen Zahl aus – zu einem weiteren Einsatz kommen müssen. Das Veterinäramt war in den letzten Monaten durch Hinweise aus der Bevölkerung auf die große Haltung aufmerksam geworden, die Halterin war allerdings bei ersten Kontakten nicht einsichtig und nicht in der Lage, sich selber um eine notwendige erhebliche Reduzierung des Bestandes zu kümmern. Die Kreis-Veterinäre sprechen in diesem Zusammenhang vom so genannten Animal Hoarding. Laut Tierschutzbund lässt sich der Begriff mit „Tiersammel-Sucht“ oder „Tierhorten“ übersetzen. Es beschreibt demnach ein Phänomen, bei dem Menschen Tiere in einer großen Anzahl halten, aber nicht erkennen, dass es den Tieren in ihrer Obhut schlecht geht. Oft fehlt es angesichts der großen Anzahl an Tieren an Hygiene und tierärztlicher Versorgung. Das sei, so das Veterinäramt, auch in Wissen erkennbar der Fall, wobei die Tiere in der Masse nicht als unterernährt bezeichnet werden. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird geprüft. (Quelle Kreis Altenkirchen)
Update: Die vermisste 15-jährige konnte wohlbehalten aufgefunden werden.
Betzdorf (ots)
Seit dem Abend des 31.01.2023, gegen 19:00 Uhr, wird die 15-jährige Svetlana Lüno aus Betzdorf vermisst.
Svetlana ist
- ca. 155 cm groß und schlank
- ca. 44 kg
- trägt eine schwarze Hose und einen grauen Anorak
Besonders auffällig sind ihre schulterlangen roten Haare.
Wer hat Svetlana Lüno gesehen und/ oder kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen?
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Betzdorf unter 02741 926-136 oder 02741 926-0. (Quelle Polizei Betzdorf)
(wie) Bei einem Arbeitsunfall wurde ein Mann in Limburg am Dienstagnachmittag schwerst verletzt. Ein 65-Jähriger hatte mit einem LKW Baumaterial zu einer Baustelle in der Straße "Am Fleckenberg" angeliefert. Beim Ausladen eines Stahlträgers mit einem mobilen Kran stand der Mann in der Nähe des LKW. Plötzlich riss eine Kette an der der Stahlträger befestigt war und dieser fiel dadurch zu Boden. Hierbei wurde der 65-Jährige getroffen und schwerst verletzt. Notarzt, Rettungsdienst und Polizei eilten zum Unfallort, ein Rettungshubschrauber wurde angefordert. Nach erster Behandlung wurde der Verletzte nach Koblenz in eine Spezialklinik geflogen. Das Amt für Arbeitsschutz wurde informiert und ein Mitarbeiter kam zur Unfallstelle. Hundeführer der Polizei und ein Tierarzt kümmerten sich um zwei Hunde, die sich noch in dem LKW befanden. Die Polizei hat keine Hinweise auf eine strafbare Handlung. (Quelle Polizei Limburg)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.