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Westerwaldkreis: Lütkefedder wird neuer Landrat
Gebhardshain: Waldbrand breitet sich aus – Anwohner evakuiert
Höchstenbach: Kirche wird für rund 740.000 Euro renoviert
Klaus Lütkefedder von der CDU ist neuer Landrat im Westerwaldkreis. Er setzte sich bei der Wahl mit gut 40 Prozent der Stimmen durch und folgt auf Achim Schwickert, der als Innenminister nach Mainz gewechselt ist. SPD-Kandidatin Tanja Machalet erreichte rund 27 Prozent und kam damit auf Platz 2. Der AfD-Kandidat erhielt knapp 20 Prozent der Stimmen. Die Freien Wähler kamen auf rund 8 Prozent, Volt auf gut 4 Prozent und die Linke auf etwas mehr als 3 Prozent. Vor der Wahl hatte Linke-Kandidatin Line Bratenstein zudem von Bedrohungen im Internet berichtet, zu denen die Behörden ermitteln.
Wegen eines Waldbrands ist ein Teil der Gemeinde Gebhardshain im Landkreis Altenkirchen evakuiert worden. Bewohner der Straße Im Eckewieschen mussten ihre Häuser verlassen, weil sich die Flammen bis auf rund 20 Meter an die Bebauung ausgebreitet hatten. Das Feuer erfasste mehr als 1 Hektar Waldfläche. Die Feuerwehr konzentrierte sich besonders auf den Schutz der Westerwald-Schule und der umliegenden Gebäude. Auch Landwirte unterstützten die Einsatzkräfte bei der Löschmaßnahmen. Zusätzlich wurde ein Hubschrauber zur Brandbekämpfung aus der Luft eingesetzt.
Die Evangelische Kirche in Höchstenbach wird im Inneren umfassend renoviert und künftig flexibler nutzbar sein. Die Arbeiten umfassen unter anderem einen neuen Sandsteinboden, eine moderne Heizungsanlage und eine erneuerte Elektroinstallation. Zudem werden historische Wandmalereien gereinigt und konserviert. Die aktuelle Bauphase kostet rund 740.000 Euro, insgesamt belaufen sich die Sanierungsarbeiten auf etwa 1,3 Millionen Euro. Die Arbeiten sollen spätestens im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein.
Die ZUMDIECK GmbH ruft tiefgefrorene "K Classic Erntefrische Erdbeeren" auch aus den rheinland-pfälzischen Kaufland-Filialen zurück. Grund: Es wurden Noroviren nachgewiesen. Die Krankheitserreger verursachen bei Menschen aller Altersgruppen akut beginnende Brechdurchfälle, die zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust führen können. Bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren sowie alten und kranken Menschen kann die Erkrankung auch schwerer verlaufen. Betroffen von diesem Rückruf sind die 300-Gramm-Packungen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 10.02.2028, 01.04.2028 und 22.04.2028 sowie mit der weiteren Kennzeichnung GTIN 4337185826788.
Die Go Asia GmbH ruft "Shinode Original Premium Sushi Rice" auch aus den rheinland-pfälzischen Go Asia-Filialen zurück. Grund: Es wurde eine Grenzwertüberschreitung von Mineralölbestandteilen nachgewiesen. Sie können die Gesundheit schädigen. Betroffen von diesem Rückruf sind die 1-Kilogramm-Packungen mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten und mit allen Chargennummern. (LUA)
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Altendiez: Polizei ermittelt nach zwei Bränden
Oberhaid: Bau der Grünbrücke an der A3 startet
Rheinland-Pfalz: Landesregierung will Bürokratie abbauen
In Altendiez haben zwei Brände innerhalb kurzer Zeit Polizei und Feuerwehr beschäftigt. In der Diezer Straße brannte ein Werbeplakat an einem Laternenmast, das ein Anwohner noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr löschen konnte. Kurz darauf wurde in der Friedrichstraße eine brennende Papiermülltonne gemeldet. Die Fahndung nach möglichen Brandstiftern blieb ohne Erfolg. Am Laternenmast entstand geringer Sachschaden. Die Polizei sucht nun Zeugen, die verdächtige Personen oder Beobachtungen gemacht haben.
Zwischen den Anschlussstellen Dierdorf und Ransbach-Baumbach beginnt im September der Bau einer Grünbrücke über die A3. Das Bauwerk bei Oberhaid soll bislang getrennte Lebensräume von Wildtieren wieder miteinander verbinden. Die rund 22 Millionen Euro teure Maßnahme umfasst auch Schutzvorrichtungen, Begrünung und Anpassungen an der Entwässerung. Während der Bauarbeiten wird der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf jeweils 3 verengten Fahrstreifen am Baufeld vorbeigeführt. Die Bauarbeiten sollen nach aktueller Planung Ende 2029 abgeschlossen sein. Die Kosten trägt der Bund.
Die Landesregierung will Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz einfacher und stärker digital gestalten. Unternehmen sollen grundsätzlich von landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet werden, sofern diese nicht zwingend notwendig sind. Auch für Bürger soll künftig häufiger eine E-Mail oder ein elektronisches Dokument ausreichen. Originale und beglaubigte Kopien sollen nur noch verlangt werden, wenn sie aus rechtlichen Gründen notwendig sind. Außerdem will die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen Zuständigkeiten und Abläufe überprüfen. Ziel sind weniger Bürokratie und schnellere Verwaltungsverfahren.
Altendiez (ots)
Am vergangenen Wochenende kam es in der Nacht von Samstag, 08. August, auf Sonntag zu zwei Feuerwehreinsätzen. Zunächst wurde die Feuerwehr gegen 00:45 Uhr alarmiert, da in der Diezer Straße ein an einem Laternenmast befestigtes Werbeplakat brannte. Das Feuer wurde jedoch schon vor Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte durch den Mitteiler gelöscht. Am Mast entstand ein geringer Sachschaden. Nur etwa 20 Minuten später, gegen 01:05 Uhr, wurde eine brennende Papier-Mülltonne in der Friedrichstraße gemeldet. Unmittelbar eingeleitete Fahndungsmaßnahmen im Umfeld der Brandorte führten nicht zur Feststellung des oder der Brandleger. Die Polizei bittet Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen wahrgenommen oder sonst von den Umständen der Taten Kenntnis haben, sich mit der Polizeiinspektion Diez in Verbindung zu setzen. (Polizei Diez)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.