Im Rahmen des bundesweit ausgesprochenen Verbots des Osmanen Germania Boxclubs sind heute Morgen Wohnungen und Geschäftsräume von zwei Funktionsträgern in Höhr-Grenzhausen und Kaiserslautern durchsucht worden. „Die Durchsuchungen dienen dazu, Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und die Vereinsstrukturen weiter aufzuklären", so Innenstaatssekretär Günter Kern.
"Mit den weiteren vereinsrechtlichen Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz beauftragt“, sagte Kern. Die Ermittlungen werden unter Koordination des Bundesinnenministeriums und des Bundeskriminalamtes in Abstimmung mit den Polizeien der involvierten Länder geführt.
Der autofreie Sonntag im Gelbachtal ist in jedem Jahr eine besondere Veranstaltung. Die 22. Auflage im Juli 2018 machte da keine Ausnahme: Die Talstraße zwischen Montabaur und Weinähr ist für den Autoverkehr gesperrt, tausende Radler, Skater und Wanderer bevölkern die Strecke. Bei schönstem Sommerwetter fiel in diesem Jahr eine Besucherin besonders auf: Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte sich mit ihrem Mann Klaus Jensen unter die Radler gemischt und fuhr von Weinähr nach Montabaur. Dabei strahlte sie mit der Sonne um die Wette, grüßte die anderen Teilnehmer und bedankte sich an den Stationen bei den freiwilligen Helfern für ihren Einsatz. Begleitet wurde sie auf ihrer Tour von Vertretern der drei Verbandsgemeinden Diez, Montabaur und Nassau, die den Gelbachtag gemeinsam veranstalten, sowie von Vertretern des Hauptsponsors Nassauische Sparkasse. Foto Olaf Nitz: Vor dem Start in Weinähr stärkte sich die Begleitgruppe um Ministerpräsidentin Malu Dreyer noch mit kühlen Getränken.
Am Anfang stimmte alles: Körpersprache, Stimmung, Ergebnis. Am Ende aber war die Enttäuschung erneut groß. Vor allem, weil man phasenweise das Gefühl hatte: Die Fighting Farmers Montabaur sind nicht weit weg davon, die Wiesbaden Phantoms in Gefahr bringen zu können. Doch nach vier gespielten Quartern setzten sich die Hessen im Westerwald verdient, vielleicht aber ein wenig zu deutlich mit 33:14 (0:7, 13:0, 14:7, 6:0) durch.
Mit dem zweiten Offense-Drive gingen die Gastgeber zunächst in Führung: Quarterback Marcus Hobbs hatte Christian May über 40 Yards zum Touchdown bedient. Den Zusatzpunkt verwandelte Hobbs ebenfalls. Ein Ruck ging durch die Mannschaft, die Farmers wirkten entschlossen wie selten zuvor in dieser Spielzeit. Und dann hatte dieser Touchdown auch noch eine ganz eigene Geschichte, denn May hatte in der Vorsaison noch in Wiesbaden gespielt - in der zweiten Mannschaft der Phantoms wohlgemerkt. Emotional kam da schon früh im Spiel einiges zusammen.
Schade nur, dass man diesen Schwung nicht mitnehmen konnte. In den weiteren Offensivaktionen bis zur Pause fehlten zumeist nur Kleinigkeiten. Die Routen stimmten oft, die Bälle aber wollten nicht in den Händen bleiben. Und auch bei den Läufen waren es Nuancen, die Yards kosteten. Gleiches galt aber auch für die Defense. Der Pass über 60 Yards von Quarterback Niklas Woelbert auf Nico Strahmann zu 7:7 tat schon weh. Noch bitterer aber war, dass die Phantoms 14 Sekunden vor der Pause durch einen kurzen Lauf von Akeem Ceesay erstmals in Führung gingen. Doch das 13:7 für Wiesbaden ließ noch alle Möglichkeiten offen.
Foto: fischkoppMedien
Montabaur, BAB 3, Höhe Girod (ots) - Ein Kleinbus befuhr die BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main auf dem mittleren Fahrstreifen. An der Unfallörtlichkeit war zu diesem Zeitpunkt eine Baustelle eingerichtet. Aufgrund einer Unachtsamkeit kam er im Baustellenbereich nach rechts von der Fahrbahn ab.
Dort touchierte er diverse Warnbarken, verriss das Steuer nach links, woraufhin das Heck ausbrach. Er kollidierte mit der Mittelschutzplanke, wurde über diese geschleudert und blieb auf der Richtungsfahrbahn Köln auf der linken Fahrzeugseite liegen.
Nur durch viel Glück gab es hier keine Verletzten.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
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Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.