Die Entwicklung Blumenrods soll weiter vorangehen: 670 Wohneinheiten in verschiedenen Abschnitten
1996 erwarb die Stadt Limburg die Domäne Blumenrod mit einer Fläche von rund 100 Hektar, um über ausreichend Bauland für die weitere Entwicklung zu verfügen. Die Abschnitte Blumenrod III und IV mit einer Gesamtfläche von rund 28 Hektar sind umgesetzt, über 20 Jahre später steht der nächste entscheidende Schritt bevor. Der Magistrat hat dem städtebaulichen Entwurf für die weitere bauliche Entwicklung und zugleich der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls zuzustimmen.
670 neue Wohneinheiten können auf dem rund 25 Hektar großen Areal entstehen. Bildtext: Die Zukunft in einem Plan. Die verschiedenen Haustypen, die in dem neuen Wohngebiet realisiert werden können, an einem Punkt mit Frei- und Begegnungsflächen. Die Haustypen umfassen das Gehöft als mit Bäumen umstandene Hausgruppe (T01), Reihenhäuser (T02), Stadthäuser als urbane Reihenhäuser (T03), mehrgeschossiger Bau Zeile (T04), der Kopfbau als mehrgeschossiger Wohnbau mit gewerblichen Einheiten (T05), die Stadtvilla mit Aussicht (T06) sowie das Patiohaus (T07) als Einfamilienhaus mit teilweise umschlossenen Hof. Bemerkung: Die Nummern sind lediglich zur Orientierung gedacht. So stellen sich die Planer den Blick in eine Wohnstraße in Blumenrod in Richtung Süden vor. Verschiedene Haustypen sorgen für Abwechslung, Freiflächen mit viel Grün sorgen für eine hohe Aufenthaltsqualität im Freien. Bildhinweise: Schulz-Granberg
Polizeiautobahnstation Montabaur - BAB 3 Gem. Windhagen - Grenze NRW (ots)
Am heutigen Donnerstag gegen 17:52 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiautobahnstation Montabaur auf einen Verkehrsunfall aufmerksam. Ein litauischer Sattelzug befuhr die BAB 3 in FR Köln kurz vor der Anschlussstelle Bad Honnef / Linz, im Grenzbereich zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Plötzlich platzte der vordere linke Reifen am Zugfahrzeug des Lkws, sodass das Gespann vom rechten Fahrstreifen über den mittleren und linken kreuzte und mit der Mittelschutzplanke aus Beton kollidierte. Der 54-jährige Fahrer wurde dabei leichtverletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Weitere Verkehrsteilnehmer wurden in den Unfall nicht involviert. Eine Fremdeinwirkung konnte durch weiterführende Ermittlungen ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Erstversorgung und Bergung des Sattelzugs wurde die BAB 3 in FR Köln kurzzeitig voll gesperrt und über ca. anderthalb Stunden sukzessive wieder freigegeben. Es entstand teilweise Rückstau bis zur Anschlussstelle Neustadt / Wied. (Quelle Polizei Montabaur)
Herdorf (ots)
Am heutigen Donnerstag, 13.08.2020, kam es gegen 17 Uhr vor dem Eingang des REWE-Marktes in der Schneiderstraße in Herdorf zu einer gefährlichen Körperverletzung. Der 24-jährige Täter griff einen 19-jährigen Mann aus dem benachbarten Neunkirchen hinterrücks an und zerschlug ein leeres Apfelmusglas auf dessen Hinterkopf. Anschließend schlug und trat er zusammen mit seiner weiblichen Begleitung auf das Opfer ein, das lediglich leichte Verletzungen in Form einer Platzwunde erlitt. Einige Minuten zuvor hatte es im Markt ein Wortgefecht zwischen den beteiligten Personen gegeben. Die Polizei Betzdorf sucht Zeugen für den Streit im Laden und die Tat im Eingangsbereich. (Quelle Polizei Neuwied)
Eigentlich war es vorgesehen, dass große Teile des Limburger Schlosses von der Jahresmitte an von der Dommusik genutzt werden. Das ist nicht der Fall. Es gibt Gründe für die Verzögerung – und sie haben ausnahmsweise mal nichts oder nur wenig mit der Corona-Pandemie zu tun, zumindest was das Schloss angeht.
Der 1. Oktober wird nach Angaben von Markus Saal, zuständig bei der Stadt für den Denkmalschutz, nun als Termin angepeilt, an dem die Dommusik große Teile des Schlosses als Mieterin nutzt. Das Risiko für eine weitere Verzögerung ist gering, viele Gewerke befinden sich in den letzten Zügen und weitere Möglichkeiten der baulichen Überraschung sind nahezu auszuschließen. Überraschungen und Anlass zu Verzögerungen hat es in den vergangenen Monaten seit Anfang des Jahres allerdings einige gegeben.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.