Herdorf (ots)
Eine 34-Jährige Gleitschirmfliegerin wurde am Dienstagnachmittag bei einer Notlandung verletzt. Die 34-Jährige war von einem Hang in Herdorf Sassenroth gestartet und bemerkte kurz nach dem Start Unstimmigkeiten in der Verleinung des Schirmes. Die Fliegerin leitete eine Notlandung ein. Sie landete auf den Füßen und zog sich Verletzungen an beiden Sprunggelenken zu. Die 34-Jährige wurde vom Rettungsdienst in ein Siegener Krankenhaus verbracht. (Quelle Polizei Siegen)
Bestens für Gesundheit, Umwelt, Geldbeutel und Team-Spirit: Am 1. Juni startet die diesjährige Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von AOK und ADFC. Wer bis Ende September an mindestens 20 Tagen zur Arbeit radelt, kann dabei auch einen von über 150 Preisen gewinnen. Neu dieses Jahr, auch Fahrten rund ums Home-Office zählen. Die Aktion steht in Rheinland-Pfalz unter Schirmherrschaft der Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, im Saarland macht sich Umweltminister Reinhold Jost stark.
„Mit dem Rad zur Arbeit“ ist seit fast 20 Jahren die größte Bewegungskampagne in Deutschland, mit zuletzt rund 250.000 Teilnehmern bundesweit und 6.000 in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Tendenz steigend – denn vielerorts wird die Infrastruktur verbessert, von Städten und Gemeinden, aber auch von Firmen, die beispielsweise geschützte Abstellanlagen installieren.
„Dass von Jahr zu Jahr mehr Berufstätige an „Mit dem Rad zur Arbeit“ teilnehmen, liegt sicherlich zunächst an dem gestiegenen Gesundheitsbewusstsein“, betont Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. „In der Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club gelingt es uns aber immer wieder Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zu motivieren. Die attraktive Radkampagne zählt zudem vielfach in die Unternehmen zum Angebot des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.“
Auf www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de kann jeder Teilnehmer bequem seinen Aktionskalender führen und so sehen, wie viele Tage ihm noch bis zur Zielerreichung fehlen. Darüber hinaus bietet die Seite von AOK und ADFC – auch mit Unterstützung der Deutschen Verkehrswacht – viele Mehrwerte und Zusatzinformationen, vom Kalorien- und CO2-Rechner bis zu Gesundheitstipps und Rat(d)schlägen. Sämtliche Preise sind übrigens von Partnerunternehmen von AOK und ADFC gesponsert.
An der kostenfreien Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ vom 1. Juni bis zum 30. September kann jeder Berufstätige teilnehmen. Egal, ob er Ganzjahres- oder Schönwetterradler ist, von zu Hause aus oder kombiniert mit Bus oder Bahn fährt, mit klassischem Drahtesel oder Pedelec/E-Bike. Experten sind sich sicher, dass gerade in Corona-Zeiten die Fahrten an der frischen Luft und die Bewegung sinnvoll sind. Für viele Menschen hat sich durch Corona jedoch der Tagesablauf verändert. Zum Beispiele entfallen durch das Home-Office Fahrten zur Arbeit. Daher gibt es dieses Jahr Vereinfachungen: Trotz des Starts der Aktion in Juni dieses Jahrs, zählen die Maifahrten schon mit. So auch Fahrten rund ums Home-Office – etwa der Weg zum Supermarkt. Auch wird die Kampagne um einen Monat bis zum 30. September verlängert.
Die Teilnahme ist über das Online-Aktionsportal möglich. Der Online-Aktionskalender kann bereits seit 1. Mai zur Erfassung von Fahrten genutzt werden. Ausfüll-/Einsendeschluss ist am 16. Oktober. Übrigens: Begleitend zur Hauptaktion finden monatlich auch SocialMedia-Gewinnspiele statt: #mdrza
Um sich auch vorab ins Training zu begeben, bietet die AOK eine Vielzahl an Möglichkeiten mit dem Fokus auf „Bewegung“ an – so zum Beispiel das Angebot zum Online-Fitnessclub #CYBERFITNESS mit vielen hundert Videokursen zu allen möglichen Themen. Reinschnuppern direkt unter www.cyberfitness.de oder unter: online.aok-kurse.de. Informationen bietet auch die AOK-App „Meine AOK“. (Quelle AOK Rheinland-Pfalz Saarland)
Mainz (ots)
Acht von zehn Menschen in Deutschland nutzen ein Smartphone. Der digitale Alleskönner ist weit mehr, als nur ein mobiles Telefon - und kann unerwartet hohe Kosten verursachen. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und Landeskriminalamt geben Tipps zum sicheren Umgang mit dem Smartphone, damit Kostenfallen vermieden werden.
- Betriebssystem regelmäßig aktualisieren
"Das Betriebssystem sollte regelmäßig aktualisiert werden", so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Digitales und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Updates sind der beste Schutz gegen Schadsoftware, denn die meisten Schadprogramme nutzen Sicherheitslücken. Diese können durch ständige Aktualisierungen geschlossen werden."
Bendorf (ots)
In der Nacht vom 12.05.20 auf den 13.05.20 gegen 23:50 Uhr ereignete sich im Übergang von der Eisenbahnstraße zur Rheinstraße in Bendorf ein Verkehrsunfall. Der litauische Fahrer kam aufgrund zu hoher Geschwindigkeit und Alkoholeinfluss im Kurvenbereich nach links von der Straße ab. Hier durchbrach er eine Schutzplanke und überschlug sich mit seinem PKW. Der PKW landete mit seinem Dach auf zwei geparkten Fahrzeugen und beschädigte diese und eine Gartenhütte. Der Fahrer, welcher lediglich zu Besuch in der BRD ist, wurde hierbei nur leicht verletzt. Gesucht wird eine Zeugin in einem grauen PKW, welche zuvor durch den Fahrer in der Eisenbahnstraße überholt wurde. (Quelle Polizei Bendorf)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
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Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.