Den wachsamen Augen der Bürger ist sicherlich nicht entgangen, dass zu den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen mittlerweile sehr viele Wahlplakate durch die unterschiedlichsten Parteien aufgehängt worden sind. Am Tag nach der Wahl werden diese Plakate alle nutzlos und stellen eine gewisse Herausforderung im Hinblick auf die Entsorgung dar.
Vor diesem Hintergrund bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen allen Parteien des Landkreises die kostenneutrale Verwertung aller Wahlplakate an. Diese bestehen mittlerweile primär aus bedruckten Kunststoff-Hohlkammerplatten auf Basis von Polypropylen (PP). Gerade deshalb ist eine sinnvolle stoffliche Verwertung im Nachgang ökologisch wie auch ökonomisch gesehen absolut sinnvoll und geboten.
Hierzu wurden bereits alle bekannten Parteien im Landkreis angeschrieben und auf die einfache und kostenfreie Verwertungsmöglichkeit hingewiesen.
Die klassischen Plakate aus reinem Papier und Kartonagen können selbst-verständlich auch gerne über den AWB kostenfrei einer Verwertung zugeführt werden.
Anlieferung und Zusammenführung der Plakate erfolgen nach dem Wahltag (26.05.2019) binnen drei Wochen am zentralen Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth. Die Plakate müssen dabei frei von Verschnürungen und Kabelbindern sein. Die Anlieferung kann dabei ohne vorherige Anmeldung zu den bekannten Öffnungszeiten erfolgen.
Bei weiteren Fragen können sich Interessierte an den Werkleiter unter Telefon: 0 26 81/ 81- 30 20 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
(AWB Altenkirchen)
Mehr als 17.000 Teilnehmer werden im Zuge des Breitbandprojektes angeschlossen
Im November 2015 startete der erste Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur flächendeckenden Errichtung von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur. Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport hat daraufhin der Zusage einer 40 prozentigen Kofinanzierung zugestimmt, so dass sich der Eigenanteil der Kommunen auf zehn Prozent beschränkt. Der nun veröffentlichte Statusbericht des Landes Rheinland-Pfalz stellt den aktuellen Status quo der einzelnen Förderprojekte dar.
Der Landkreis Altenkirchen war einer der ersten Kreise in Rheinland-Pfalz, der das Förderprogramm des Bundesministeriums nutzte, um die flächendeckende Breitbandversorgung im Kreis voranzutreiben. Ziel des Ausbauprojektes ist ein Versorgungsgrad von mindestens 30 Mbit/s pro Haushalt. Nach Projektabschluss haben rund 98 Prozent der Haushalte im Kreis die Möglichkeit, einen Breitbandanschluss von mindestens 30 Mbit/s und bis zu 100 Mbit/s zu buchen.
Die drei Landkreise, die nach aktuellem Stand die meisten Teilnehmer in die Förderung aufgenommen haben, sind Altenkirchen (17.369), Neuwied (13.907) und Trier-Saarburg (13.193). Damit belegt das im Bau befindliche Breitbandprojekt des Landkreises Altenkirchen in Hinblick auf die Anzahl der realisierten Teilnehmeranschlüsse den ersten Platz in Rheinland-Pfalz. Bei den Teilnehmeranschlüssen handelt es sich um 14.674 Privathaushalte, 2.593 Unternehmen, 64 öffentliche Institutionen und 38 Schulstandorte.
Der traditionelle Bikerday des ADAC Mittelrhein ist der Treff für Motorradfreunde aus der Region rund um Koblenz. Auch am Sonntag, 12. Mai, werden ab 10 Uhr wieder tausende Motoradfahrer erwartet. Kein Wunder, denn bis 17 Uhr wird auf der ADAC-Fahrsicherheitsanlage im Koblenzer in der Hans-Böckler-Straße (gegenüber TÜV) allerhand geboten.
So nutzen viele Motorradfans diesen Motorradtage bei freiem Eintritt als willkommenes Ausflugsziel. Neben einem Prüfstand für Motorleistung wird Motorrad-Stuntfahrer Kevin Funk für qualmende Reifen und Action auf der Anlage sorgen. Für Sicherheit und Spaß sorgen die Motorrad-Sicherheitstrainings des ADAC, die live durch Trainer der Anlage demonstriert werden. Daneben werden auch wieder viele regionale Händler die neuesten Motorradmodelle ausstellen.
Was in diesem Jahr auf dem Motorrad modisch angesagt ist, zeigen die Models bei der Modenschau für Biker-Fashion. In Inforunden auf der Bühne wird der ADAC gemeinsam mit der Polizei Gefahrensituationen erläutern und Möglichkeiten zur Sicherheit aufzeigen. Musikalisch untermalt wird die Veranstaltung von der Band „Melody Drift“. (ADAC Mittelrhein)
Limburg-Weilburg. Der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch hat dem neuen Landrat Michael Köberle einen Antrittsbesuch abgestattet. Es habe Tradition, dass sich Willsch mit neu gewählten kommunalen Amtsträgern treffe und Unterstützung bei kommunalen Angelegenheiten anbiete. „Die Zusammenarbeit mit den Verwaltungschefs vor Ort hängt dabei eher vom persönlichen Draht zueinander als von der Parteizugehörigkeit ab“, erklärte Willsch im Kreishaus in Limburg. Bei Klaus-Peter Willsch und Michael Köberle kommt freilich beides zusammen: Sie kennen sich bereits viele Jahre durch die gemeinsame politische Arbeit. Das Verhältnis ist hervorragend.
Klaus-Peter Willsch zeigte sich beeindruckt von der 100-Tage-Bilanz des neuen Landrats. „Michael Köberle hat bereits jeden Standort der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg besucht und in den ersten drei Monaten seiner Amtszeit rund 500 Termine absolviert. Das ist wahrlich eine beachtliche Leistung.“
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.