Die Regionalnachrichten immer zur "ungeraden Stunde" hören unter: live.radiowesterwald.dd
Altendiez: 23-Jähriger wegen Brandstiftung und Messerangriff vor Gericht
Westerwald: FriBus erweitert Schülerverkehr zum Schuljahresbeginn
Westerwaldkreis: Sommerferien werden für Schulsanierungen genutzt
Vor dem Landgericht Koblenz muss sich ein 23-Jähriger unter anderem wegen Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll im vergangenen November einen Supermarkt in Altendiez angezündet und später versucht haben, zwei Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, einen Passanten mit einem Messer angegriffen zu haben. Der Mann blieb unverletzt.
FriBus passt zum neuen Schuljahr den Fahrplan an. Wegen steigender Schülerzahlen werden zusätzliche Busse unter anderem für Dierdorf, Wirges und Marienstatt eingesetzt. Gleichzeitig entfallen wegen geringerer öffentlicher Zuschüsse einige Zusatzfahrten, vor allem auf der Linie 425. Die Änderungen gelten ab dem 9. August. Mehr Informationen sind auch auf radiowesterwald.de zu finden.
Während der Sommerferien investiert der Westerwaldkreis in die Modernisierung seiner Schulen. Schwerpunkte sind Brandschutz, Digitalisierung und energetische Sanierungen. Größere Bauarbeiten laufen unter anderem in Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Westerburg, Hachenburg und Bad Marienberg.
Rund 60 Aussteller traditioneller Handwerke werden im idyllischen Brexbachtal am Fuße der Burg
Grenzau erwartet - Park & Ride mit kostenfreiem Buspendel
Am Sonntag, den 16. August 2026, verwandelt sich das idyllische Grenzau am Fuße der gleichnamigen
mittelalterlichen Burg erneut in eine lebendige Bühne traditioneller Handwerkskunst. Von 11 bis 18 Uhr
präsentieren rund 60 Ausstellerinnen und Aussteller verschiedenster traditioneller Handwerke ihre Kunst auf
einer etwa 200 Meter langen Marktzone entlang des Brexbaches. Besucherinnen und Besucher dürfen sich
auf eine große Auswahl handgefertigter Produkte freuen – von Schmiedekunst über Holzschnitzerei bis hin
zu Lustigem aus Ton.
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Rhein-Wied-Westerwald: Arbeitslosigkeit steigt im Juli durch saisonalen Effekt
Siershahn: Millionen-Schaden nach Brand in Gewerbegebäude
Hachenburg: Nacht der Chöre lockt zahlreiche Besucher auf den Alten Markt
Die Zahl der Arbeitslosen ist im Juli im Bezirk der Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald saisonbedingt gestiegen. 17.847 Menschen sind derzeit ohne Arbeit, 414 mehr als im Juni. Besonders betroffen sind junge Menschen nach dem Ende von Schule, Ausbildung oder Studium. Gleichzeitig bleibt der Stellenmarkt stabil: Mehr als 5.400 freie Arbeitsplätze sind aktuell gemeldet.
Bei einem Brand in einer Gewerbeimmobilie in der Bunzlauer Straße in Siershahn ist ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Betroffen ist ein Gebäudekomplex mit einer Bar, einem Supermarkt und einem Gesundheitszentrum. Die Feuerwehr konnte den Brand nach mehreren Stunden Einsatz löschen, die Straße blieb während der Löscharbeiten gesperrt. Die Ursache für das Feuer ist noch unklar.
Die 8. Nacht der Chöre hat zahlreiche Besucher auf den Alten Markt gelockt. 13 Chorgemeinschaften aus der Region präsentierten dort über 6 Stunden lang ihr Können. Mit dabei war auch die neue Vorsitzende des Chorverbandes Rheinland-Pfalz, Tanja Machalet. Der Abend klang im offenen Singen mit dem Westerwaldlied von Oliver Gies, das zum 100. jährigen Bestehen des Chorverbandes neu arrangiert wurde, aus.
Enspel (ots)
Am Dienstag, dem 29.07.2026, gegen 07:37 Uhr, ereignete sich auf der L281, in der Gemarkung Enspel, eine Straßenverkehrsgefährung. In einer langgezogenen Rechtskurve überholte der Fahrer eines blauen KIA Ceed aus Richtung Hachenburg kommend, in Richtung Langenhahn fahrend, mehrere vorausfahrende Fahrzeuge. Ein entgegenkommender PKW-Fahrer musste stark abbremsen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Zeugen des Vorfalles werden gebeten, sich bei der Polizei Westerburg zu melden. (Polizei Westerburg)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.