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Meudt: Traktorfahrerin bei Unfall mit Lkw schwer verletzt
Selters: Zuschüsse für private Gebäudesanierungen möglich
Westerwaldkreis: Kreis warnt vor Wasserentnahmen aus Bächen
In Meudt ist eine Traktorfahrerin bei einem schweren Unfall auf der L 300 schwerst verletzt worden. Beim Abbiegen in einen Wirtschaftsweg kam es zu einem Zusammenstoß mit einem überholenden Lkw. Die Frau wurde zwischen den Fahrzeugen eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Sie wurde nach der Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht.
In Selters können Eigentümer im Stadtkern weiterhin Fördermittel für größere Modernisierungen beantragen. Bezuschusst werden Maßnahmen mit bis zu 30 Prozent der Kosten, wenn sie den Vorgaben der Stadtsanierung entsprechen. Die Stadt empfiehlt, Anträge frühzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Das Programm läuft zunächst bis 2028.
Im Westerwaldkreis bittet die Kreisverwaltung wegen der anhaltenden Trockenheit darum, kein Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen. Viele Gewässer führen bereits deutlich weniger Wasser oder sind teilweise ausgetrocknet. Die Untere Wasserbehörde kündigt verstärkte Kontrollen an und warnt vor unerlaubtem Aufstauen oder Abpumpen.
Meudt (ots)
Bei einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Traktor und einem Lkw ist die Fahrerin des landwirtschaftlichen Fahrzeugs am heutigen Tag schwerstverletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte die Traktorfahrerin von der L 300 nach links in einen Wirtschaftsweg abzubiegen. Zeitgleich setzte der hinter ihr fahrende Lkw zum Überholen an. Dabei kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Infolge der Kollision wurden sowohl der Traktor als auch der Lkw von der Fahrbahn abgewiesen. Die Traktorfahrerin wurde zwischen den beiden Fahrzeugen eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr geborgen werden. Sie erlitt schwerste Verletzungen und wurde nach der notärztlichen Erstversorgung mit einem Rettungswagen in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Die Bergung der beiden Unfallfahrzeuge gestaltet sich aufwendig und nimmt bereits mehrere Stunden in Anspruch. (Polizei Montabaur)
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Rennerod: Verpuffung in Wohnhaus fordert Schwerverletzten
Rheinland-Pfalz: Diese Badeziele liegen im Südwesten vorne
Bad Neuenahr-Ahrweiler: Gedenken an Flutkatastrophe vor fünf Jahren
In Rennerod ist es in der Nacht zum Mittwoch zu einer Verpuffung in einem Einfamilienhaus gekommen. Dabei wurde ein 39-jähriger Bewohner schwer verletzt. Eine Außenwand des Gebäudes wurde stark beschädigt, auch zwei Nachbarhäuser waren betroffen. Die Feuerwehr sicherte das Gebäude, die B 54 war vorübergehend gesperrt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Rheinland-Pfalz punktet auch im Sommer 2026 mit beliebten Badezielen. Im gemeinsamen Ranking mit dem Saarland schaffte es der Badesee Schlicht in Neuhofen auf den zweiten Platz. Bewertet wurden unter anderem Ausstattung, Erreichbarkeit und Freizeitangebote. Insgesamt wurden 100 Freibäder, Seen und Strandbäder untersucht.
In Bad Neuenahr-Ahrweiler haben sich Vertreter aus Politik und Gesellschaft an die Flutkatastrophe vor fünf Jahren erinnert. Bei der Gedenkveranstaltung wurde der 136 Todesopfer in Rheinland-Pfalz gedacht. Vor Ort waren auch Bundeskanzler Merz und Bundespräsident Steinmeier, die nach ihren Reden und für ihren Auftritt im Anschluss vor allem in Sozialen Medien heftige Kritik einstecken mussten. Im Mittelpunkt stand der Einsatz vieler Menschen, die den Wiederaufbau weiter vorantreiben, während die Landes- und Staatsregierung immer noch zu schwerfällig vorgehen.
Rennerod (ots)
Am 15.07.2025, um 01.40 Uhr, kam es zu einer Verpuffung innerhalb eines Einfamilienhauses in der Holzbachstraße in Rennerod. Der 39jährige Bewohner wurde schwer verletzt. Eine Außenwand wurde hierbei stark und 2 Nachbargebäude leicht beschädigt. Die Feuerwehr ist im Einsatz. Die B54 musste für etwa eine Stunde gesperrt werden. Derzeit erfolgen Sicherungsmaßnahmen am Gebäude. Die Polizei hat die erforderlichen Ermittlungen aufgenommen. (Polizei Koblenz / Foto Privat)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.