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Bei Radio Westerwald lesen Sie täglich neue Meldungen, Polizeiberichte und Veranstaltungsnews aus dem gesamten Westerwaldkreis. Ob Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Hachenburg oder Bad Marienberg – wir berichten über alles, was die Region bewegt.

Koblenz (ots)

In der Nacht vom 25. auf den 26.12.2025 um ca. 03:45 Uhr sollte ein BMW X5 in der Koblenzer Innenstadt einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Anstatt auf die Anhaltesignale zu reagieren, beschleunigte der 26-Jährige Fahrer sein Fahrzeug stark und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Die anschließende Verfolgungsfahrt zog sich über die Pfaffendorfer Brücke auf die B42, durch den Stadtteil Pfaffendorf bis das flüchtige Fahrzeug schließlich auf Grund überhöhter Geschwindigkeit verunfallte und in der Emser Straße mit einem Baum kollidierte. Alle Insassen des vollbesetzten PKW setzten ihre Flucht zu Fuß fort und entfernten sich getrennt voneinander vom Fahrzeug. Die Verfolgung des Fahrzeugführers erstreckte sich über Gärten und Privatgrundstücke ehe er durch die Polizei gestellt und fixiert wurde. Bei der Flucht verletzte sich der Fahrzeugführer und musste anschließend in ein Krankenhaus verbracht werden. Zwei weitere Insassen des Fahrzeuges konnten im Nachgang ebenfalls in Pfaffendorf durch die Verstärkungskräfte der Polizei angetroffen und kontrolliert werden. Beim Fahrzeugführer ergaben sich Anzeichen auf eine Fahruntüchtigkeit, sodass eine Blutprobe entnommen wurde. Außerdem war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Nach aktuellen Ermittlungsstand gibt es keine Hinweise auf mögliche Gefährdungen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer im Laufe der Verfolgungsfahrt. (Polizei Koblenz) 

Tatzeit: 25.12.2025, 06:07 Uhr Hergang: Durch die Rettungsleitstelle in Montabaur wurde die Polizei in Hachenburg darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Freiwillige Feuerwehr der VGV Hachenburg, Ortsgruppe Hattert, mit starken Kräften bei der Bekämpfung eines Brandes in einem Einfamilienhaus eingesetzt ist. Es wären aber keine Personen mehr im Anwesen.

Nach Beendigung der Löschmaßnahmen konnte festgestellt werden, dass der Brand aus bisher ungeklärter Ursache im OG des Hauses ausgebrochen war. Zwei Bewohner wurden durch Rauchgasintoxikation leicht und ein Bewohner schwer verletzt. Sie wurden in das Krankenhaus eingeliefert.

Das Haus ist momentan nicht mehr bewohnbar.

Der Sachschaden ist erheblich und kann erst nach endgültiger Begehung geschätzt werden. (Polizei Montabaur) 

Der Jahreswechsel rückt näher, und für viele Bürgerinnen und Bürger gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an diesem Tag traditionell dazu. Daher weisen wir darauf hin, dass Privatpersonen Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterknaller) nur an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) zünden dürfen. Außerhalb dieser Zeit sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Auch in diesem Jahr gilt in bestimmten Bereichen der Stadt Limburg ein Feuerwerksverbot. Betroffen sind insbesondere die Altstadt, die Alte Lahnbrücke sowie der Domplatz. Ein generelles Feuerwerksverbot besteht zudem in der Altstadt unterhalb des Domes. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von denkmalgeschützten Fachwerkbauten verboten.

Mainz (ots)

Nur noch wenige Tage bis Silvester. Aus diesem Anlass gibt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerk, um Verletzungen und Unfälle rund um den Jahreswechsel zu vermeiden.

Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerk

Beachten Sie stets die Gebrauchsanleitung Ihres Silvesterfeuerwerks. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenem Untergrund und sorgen Sie für einen stabilen Stand. Für Raketen sollten geeignete Abschussvorrichtungen verwendet werden - ein Getränkekasten ist deutlich sicherer als einzelne, lose Flaschen. Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren. Achten Sie außerdem darauf, dass sich keine Hindernisse wie Bäume oder Balkone in der Flugbahn befinden. Beim Anzünden dürfen sich keine Körperteile über dem Feuerwerkskörper befinden. Feuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich im Freien erlaubt.

Die Regionalnachrichten immer zur "ungeraden Stunde" hören unter: live.radiowesterwald.dd

Raubach: Wachsamkeit verhindert Schlimmeres – vermeintlicher Einbruch klärt sich auf
Diez: Polizei warnt vor falschen Einbruchmeldungen in sozialen Medien
Höhr-Grenzhausen: Waldspielplatz der Westerwaldkinder nimmt nächste Hürde

In Raubach hat ein aufmerksamer Nachbar einen mutmaßlichen Einbruch in ein Wohnhaus gemeldet. Mehrere Personen sollen sich gewaltsam Zutritt verschafft haben. Die alarmierte Polizei traf die Beteiligten vor Ort an und stellte schnell klar: Es handelte sich nicht um Einbrecher, sondern um Angehörige, die einer hilflosen Person im Haus helfen wollten. Die Polizei lobt ausdrücklich das aufmerksame Verhalten des Nachbarn, da schnelles Handeln im Ernstfall entscheidend sein kann.

Die Polizei in Diez warnt vor Falschmeldungen, die aktuell über soziale Medien und Messenger-Dienste verbreitet werden. Dort ist von einem angeblichen Einbrecher die Rede, der sich als Spendensammler ausgebe und mit einem weißen Transporter unterwegs sei. Nach Angaben der Polizei gibt es dafür keine konkreten Hinweise. Besonders kritisch sieht die Polizei das Verbreiten von Fotos und die öffentliche Verdächtigung einzelner Personen. Verdächtige Beobachtungen sollen direkt der Polizei gemeldet werden, nicht über soziale Netzwerke.

In Höhr-Grenzhausen rückt der geplante Waldspielplatz der Westerwaldkinder näher. Ein rund zwölf Tausend Quadratmeter großes Areal im Wald steht inzwischen fest. Entstehen soll ein naturnaher Abenteuerspielplatz für Kinder aller Altersgruppen. Bürger und Unternehmen aus der Region unterstützen das Projekt bereits. Zusätzlich will eine Stiftung private Spenden bis zu einer Gesamtsumme von rund fünfzig Tausend Euro vervielfachen. Der Baustart ist für das kommende Jahr vorgesehen.

Am 31.10.2024 hat die 10. Strafkammer gegen drei Angeklagte in einem Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ein Urteil gesprochen.
Die Angeklagten wurden unter anderen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen verurteilt – jeweils in Tateinheit mit weiteren Straftaten wie z.B. Gründung einer kriminellen Vereinigung, unerlaubten Herstellen einer Waffe oder unerlaubten Waffenbesitz.
Der Angeklagte T. wurde zu einer Gesamtfreiheitstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte G. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte Th. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafen gegen die Angeklagten G. und Th. wurde zur Bewährung ausgesetzt.